Satzung für den Förderverein der Städt. KiTa „Alsdorf Mitte"
§1
Name, Sitz
- Der Verein trägt den Namen Förderverein der KiTa „Alsdorf-Mitte".
- Er hat seinen Sitz im Gebäude der Städt. Kindertagungseinrichtung
Alsdorf-Mitte. - Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Aachen einzutragen und erhält nach Eintrag den Zusatz „e. V"
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung.
- Zweck des Vereins ist die materielle und ideelle Förderung von Bildung und Erziehung der Kinder in der Städt. Kindertageseinrichtung „Alsdorf-Mitte", Am alten Rot-Weiss Sportplatz 1, in 52477 Alsdorf.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Anschaffung von Spiel-, Hilfs-und Beschäftigungsmaterial sowie durch Mittelbereitstellung für sonstige besondere pädagogische und therapeutische Maßnahmen und Veranstaltungen.
§3
Selbstlosigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
- Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anteil des Vereinsvermögens.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein in seinem satzungsmäßigen Bestreben unterstützen will.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich unter gleichzeitiger Anerkennung der Satzung an den Vorstand zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Lehnt er den Antrag ab, so steht dem Betroffenen binnen vier Wochen nach Mitteilung der Ablehnung die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, Beiträge werden nicht erstattet.
- Der Austritt ist nur zum Geschäftsjahresende (31.12.) möglich. Er erfolgt durch
- schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (30.11.) zum Ende des Kalenderjahres (31.12.). Die Beiträge sind bis zum Ausscheiden zu entrichten.
- Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz zweimaliger Mahnung mit dem Beitrag im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
- Die Mitglieder zahlen Beitrage über deren Höhe die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet. Der Jahresbetrag darf einen Mindestbeitrag in Höhe von 12,00 € jedoch nicht unterschreiten. Die Beiträge sind jährlich bis spätestens zum 01.02. des Kalenderjahres, per Überweisung auf das Konto des FV KiTa Alsdorf-Mitte, zu zahlen.
§5
Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§6
Mitgliederversammlung
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen, möglichst zum Ende des Kalenderjahres oder spätestens zu Beginn des folgenden Kalenderjahres.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Berufung schriftlich von 1/10 sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorstand verlangt wird.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden, unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekannt zu geben. Eine Erweiterung der Tagesordnung ist nur möglich, wenn ein entsprechender Antrag spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand vorliegt.
- Die Leitung der Kindertagesstätte oder des Familienzentrums und der Elternbeirat sind zu jeder Mitgliederversammlung einzuladen.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/4 aller Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
- Die Mitgliederversammlung fasst, soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimme.
- Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Geheime Stimmabgabe erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich verlangt wird.
- Die Mitgliederversammlung erhält vom Vorstand: Jahresbericht, Kassenbericht.
- Anschließend befindet die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner über Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Beitragshöhe sowie Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie wählt die Vorstandsmitglieder und den Kassenprüfer.
§7
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- Der Kernvorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist einzeln vertretungsberechtigt.
- Sämtliche Vorstandsmitglieder des Kernvorstandes müssen Mitglied des Vereins sein.
- Weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden. Über die Zahl der Mitglieder des Fachvorstandes, ihren Aufgabenbereich und ihre Amtsdauer entscheidet der Kernvorstand. Die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes jederzeit mit einfacher Mehrheit widerrufen.
- Der Fachvorstand kann in seiner Entscheidungskompetenz dahingehend beschränkt werden, dass er kein Stimmrecht hat oder eine gegenüber dem Kernvorstand geringere Stimmgewichtung.
- Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne § 26 BGB sind erster und zweiter Vorsitzender.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Mittel und führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die Mitgliederversammlung kann im Innenverhältnis die Vertretungsmacht des Vorstandes beschränken.
- Soweit über die Verwendung von Mitteln entschieden wird, ist zu den jeweiligen Vorstandssitzungen auch die Leitung der Kindertagesstätte oder des Familienzentrums und ein Vertreter des Elternbeirates einzuladen, sie sind vor Beschlussfassung zu hören.
- Die Einberufung der Vorstandssitzungen erfolgt schriftlich durch den ersten Vorsitzenden oder durch den zweiten Vorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
- Die Vorstandssitzungen werden geleitet vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden.
- Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse ergehen mit einfacher Mehrheit. Wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht, können bei Eilbedürftigkeit Beschlüsse auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden.
- Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Sie sind allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitzuteilen. Die schriftlichen Mitteilungen werden an die Letzten bekannten Anschriften der Vereinsmitglieder versendet.
§8
Beschlussfassung
Die in den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Sie sind vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
§9
Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren 2 Kassenprüfer. Die Gewählten dürfen nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein. In jeder Mitgliederversammlung berichtet der Kassenprüfer, bevor über die Entlastung des Vorstandes entschieden wird.
§10
Satzungsänderungen
- Über ordentliche Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung. Für einen solchen Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Die Einladung muss auch den neuen Wortlaut der geplanten Änderung enthalten.
- Die Änderung des Vereinszweckes bedarf mindestens einer 3/4 Mehrheit aller Mitglieder.
- Ausnahmen sind § 7 Abs. l.
§11
Vereinsauflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, allein für diesen Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 aller aktiven (beitragszahlenden) Vereinsmitglieder beschlossen werden.
Die Auflösung des Vereins muss im Einladungsschreiben angekündigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder im Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an die Stadt Alsdorf, als Träger der Städt. Kindertageseinrichtung „Alsdorf-Mitte", Am alten Rot-Weiss Sportplatz 1, in 52477 Alsdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2 zu verwenden hat.
Datenschutzinformationen zur Beitrittserklärung Förderverein KiTa Alsdorf-Mitte e.V.
Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in unseren Verein stellen Sie uns im Aufnahmeantrag personenbezogene Daten zur Verfügung, welche wir im Rahmen und zur Erfüllung unserer Vereinszwecke erheben und verarbeiten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass wir Sie zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten über Art und Umfang der Verarbeitung und zu Ihren Rechten informieren müssen. Diese Informationen stellen wir Ihnen gem. Art.13, 14 DS-GVO im Folgenden zur Verfügung. Sie können dies jederzeit auch auf der Internetseite der KiTa Alsdorf-Mitte abrufen.
1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der Förderverein KiTa Alsdorf-Mitte e.V., vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. Diese erreichen Sie per E-Mail unter: foerderverein.alsdorf-mitte@gmx.de
2. Rechtsgrundlage und Zweck der Erhebung und Verarbeitung: Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gem. Art.6 Abs.1 (b) DSGVO zweckbestimmt, weil dies für die Organisation und Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses gemäß unserer Satzung erforderlich ist. Unsere Satzung haben Sie mit Ihrem Beitritt anerkannt. Zweckbestimmt ist dabei alles, was zur Erfüllung des Vereinszweckes und der damit verbundenen Aufgaben erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere wichtige Dinge wie: das Erfassen, Speichern und Verarbeiten der personenbezogenen Daten in der Mitgliederliste, zum Versenden von Einladungen zu Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen sowie zur Verarbeitung des Mitgliedsbeitrages. Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, weil wir als Verein ein berechtigtes Interesse daran haben (Art. 6 Abs.1 (e) DSGVO). Ein solch berechtigtes Interesse besteht z.B. in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich Bilder der Teilnehmer, zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse oder von Veranstaltungen des Vereins veröffentlicht, soweit nicht überwiegende Interessen der betroffenen Person dem entgegenstehen. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten zu den unter 2. genannten Zwecken nur, wenn Sie eingewilligt haben.
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? Zu den unter 2. aufgeführten erforderlichen Zwecken erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten, die Sie uns im Aufnahmeformular bereitgestellt haben: Namen, Adressdaten, Kontaktdaten.
4. Interne Empfänger der personenbezogenen Daten Bei der Verarbeitung werden die Daten an die mit der Organisation betrauten Mitglieder des Vereins weitergeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist, z.B.an den Kassenwart.
5. Externe Empfänger der personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten werden je nach Anforderung auch an Dritte zur dortigen Verarbeitung weitergeben. Außer dem FA werden sonst (Name) keine Daten weitergegeben.
6. Dauer der Speicherung / Löschung Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden, wenn nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen etwas anders bestimmen. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der endgültigen Löschung schränken wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein, indem wir z.B. Ihre Adresse aus dem E-Mail-Verteiler entfernen und Zugriffsberechtigungen einschränken. Einer weitergehenden Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von vereinspolitischen Ereignissen zugrunde. Art und Umfang der Speicherung schränken wir im Rahmen einer Interessenabwägung ein, insbesondere wenn uns Gründe bekannt werden, die ein überwiegendes Interesse der betroffenen Person an der Einschränkung oder gar der vollständigen Löschung begründen. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, wenn nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten etwas Anderes bestimmen oder Sie separat in eine Aufbewahrung eingewilligt haben.
7. Ihre Rechte. Sie haben folgende Rechte: - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO, - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO, - das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. Soweit wir die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf eine Interessenabwägung (zu Vereinszwecken) stützen, können Sie Widerspruch gem. Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung einlegen. Dem Widerspruch ist ganz oder teilweise zu entsprechen, wenn triftige Gründe vorhanden sind, die einer weiteren Verarbeitung entgegenstehen. Diese Gründe teilen Sie uns bitte mit dem Widerspruch mit. Wir prüfen sodann die Sachlage und werden die Verarbeitung entweder einstellen bzw. anpassen oder Ihnen die gewichtigen Gründe der Fortführung der Verarbeitung mitteilen. Wenn Sie die Verarbeitung personenbezogener Daten mit einem Ihrer Ansprüche unterbunden haben, kann das zur Folge haben, dass Sie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr am Vereinsleben teilhaben können.
Der Vorstand des Fördervereins KiTa „Alsdorf-Mitte“ e.V.